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Die Abbrucharbeiten eines Stallgebäudes mussten am Samstagvormittag eingestellt werden, da das Dach mit asbesthaltigen Dachplatten gedeckt ist und bei der Demontage nicht nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe vorgegangen wurde.
U.a. wurden die Platten weder feucht gehalten noch war geeignetes Aufbewahrungs/-Entsorgungsmaterial vorhanden.